| | Private Kfz.-Nutzung |
Trotz des rechtskräftigen BFH-Urteils (AZ III R 59/98) ist noch nicht alles verloren, wenn Steuerpflichtige, die kein
Fahrtenbuch führen, weniger als 1 % des Neuwagenwertes für ihre private Kfz.-Nutzung versteuern wollen. Unter dem
Aktenzeichen AZ III R 14/99 ist ein weiteres Musterverfahren anhängig, daß voraussichtlich noch in diesem Jahr
entschieden werden soll.
Zur Zeit versendet die Finanzverwaltung Schreiben an die Steuerpflichtigen, die Einspruch gegen die 1 %-Regelung
erhoben haben, mit dem Hinweis, diesen Rechtsbehelf nun aufgrund der aktuellen Rechtslage zurückzunehmen.
Wir empfehlen, die Steuerbescheide weiterhin offen zu halten und auf das noch nicht entschiedene Musterver-
fahren zu verweisen.
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