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  • Private Kfz.-Nutzung Trotz des rechtskräftigen BFH-Urteils (AZ III R 59/98) ist noch nicht alles verloren, wenn Steuerpflichtige, die kein Fahrtenbuch führen, weniger als 1 % des Neuwagenwertes für ihre private Kfz.-Nutzung versteuern wollen. Unter dem Aktenzeichen AZ III R 14/99 ist ein weiteres Musterverfahren anhängig, daß voraussichtlich noch in diesem Jahr entschieden werden soll.

    Zur Zeit versendet die Finanzverwaltung Schreiben an die Steuerpflichtigen, die Einspruch gegen die 1 %-Regelung erhoben haben, mit dem Hinweis, diesen Rechtsbehelf nun aufgrund der aktuellen Rechtslage zurückzunehmen. Wir empfehlen, die Steuerbescheide weiterhin offen zu halten und auf das noch nicht entschiedene Musterver- fahren zu verweisen.

     

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